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L82005 Bauordnung SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1997 §16 Abs4;Rechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer rügt, dass es § 16 Slbg BauPolG nicht ermöglicht, die Herstellung eines anderen Zustandes aufzutragen, ist dies eine Frage der Rechtmäßigkeit des Titelbescheides, die im Vollstreckungsverfahren nicht mehr releviert werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002060177.X03Im RIS seit
05.05.2003