RS Vwgh 2003/2/20 2002/06/0177

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauPolG Slbg 1997 §16 Abs4;
BauPolG Slbg 1997 §16;
VVG §1;
VVG §10 Abs2 Z1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer rügt, dass es § 16 Slbg BauPolG nicht ermöglicht, die Herstellung eines anderen Zustandes aufzutragen, ist dies eine Frage der Rechtmäßigkeit des Titelbescheides, die im Vollstreckungsverfahren nicht mehr releviert werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002060177.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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