Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §5 Abs3 Z1;Rechtssatz
Leistungen des Erwerbers an einen Dritten sind insbesondere dann in den Bereich der Gegenleistung einzubeziehen, wenn sie den Veräußerer von einer ihn treffenden Verpflichtung befreien (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X03Im RIS seit
05.05.2003