RS Vwgh 2003/2/20 2002/06/0177

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauPolG Slbg 1997 §16 Abs4;
VVG §1;
VVG §10 Abs2 Z1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine bauliche Anlage vorliegt, war eine im Verfahren betreffend den Titelbescheid zu klärende Frage und betrifft damit die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides, die im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden kann. Angemerkt wird allerdings, dass ein Balkon eines Gebäudes ein untrennbarer Teil eines Gebäudes ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002060177.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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