RS Vwgh 2003/2/20 2001/06/0067

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;
BauG Stmk 1995 §41 Abs6;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage der Zulässigkeit bzw. der Voraussetzungen des Anzeigeverfahrens sind nicht Gegenstand eines baupolizeilichen Verfahrens gemäß § 41 Abs. 6 Stmk BauG 1995, in dem allein die Frage zu klären ist, ob durch die bauliche Maßnahme etc. der antragstellende Nachbar in Rechten gemäß § 26 Abs. 1 leg. cit. verletzt ist. Auf die Gesetzmäßigkeit des Anzeigeverfahrens kommt es nicht an.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060067.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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