RS Vwgh 2003/2/20 2001/06/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2 litb;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Stmk BauO 1968 räumt dann, wenn mit der Widmung ein Immissionsschutz verbunden ist, dem Nachbarn ein subjektivöffentliches Recht dahingehend ein, dass durch das Bauvorhaben keine Immissionen hervorgerufen werden, die der Flächenwidmung widersprechen (vgl. E vom 26. Juni 1997, Zl. 96/06/0285).

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060084.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten