Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn der Nachbar auf Grund der vorgesehenen Höhe des Projektes eine erhebliche Entwertung seines Grundstückes geltend macht, handelt es sich dabei um eine privatrechtliche Einwendung, die von der Baubehörde nicht behandelt werden kann.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Privatrechte der Nachbarn BauRallg5/1/8 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002060198.X04Im RIS seit
05.05.2003