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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §551;Rechtssatz
Das in §§ 762 ff ABGB verankerte Pflichtteilsrecht (Noterbrecht) ist ein Kompromiss zwischen dem Prinzip der Familienerbfolge und der Testierfreiheit (Privatautonomie) des Erblassers. Durch das Pflichtteilsrecht wird die Privatautonomie des Erblassers eingeschränkt. Nach dem Wortlaut des § 762 ABGB muss der Erblasser die dort genannten pflichtteilsberechtigten Personen bedenken. Aus diesem Grund wird in einem Pflichtteilsverzicht (gegen Abfindung) ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Erblasser und dem auf sein Noterbrecht Verzichtenden gesehen, weil dadurch die Testierfreiheit des Erblassers vergrößert wird (Hinweis OGH 29. Oktober 1992, 2 Ob 527/92).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160123.X01Im RIS seit
05.05.2003