RS Vwgh 2003/2/20 2000/07/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Handelt es sich bei der Kanzleibediensteten um eine bereits seit Jahren in der Kanzlei der Rechtsvertreter tätige und bislang besonders zuverlässige und sorgfältige Kraft. Dann muss, wenn in einem solchen Fall nach einiger Zeit die Überprüfung der Fristeintragungen und der sonstigen Tätigkeit der Bediensteten auf Stichproben beschränkt wird, dies als ausreichend angesehen werden (Hinweis E 25. Oktober 1994, 94/07/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000070287.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten