RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §15 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die gemäß § 15 Abs. 1 GebG an die Errichtung einer Urkunde gebundene Gebührenpflicht ist, dass überhaupt ein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist (Hinweis E 26.6.1996, 93/16/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160116.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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