RS Vwgh 2003/2/20 AW 2003/09/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Dass die Auswirkungen des Vollzuges des angefochtenen Bescheides schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einem sofortigen Vollzug bzw. dem Beschwerdeführer die Bezahlung von zwei Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 20.000,-- sowie von Kostenbeiträgen für das Verfahren erster Instanz und für das Berufungsverfahren nur unter "größtmöglicher Einschränkung der persönlichen Bedürfnisse" möglich ist, stellt jedenfalls keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG dar.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003090006.A01

Im RIS seit

07.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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