RS Vwgh 2003/2/20 2002/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 Abs2;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0003 E 18. Oktober 2001 RS 6(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

In einem Verfahren nach § 10 ALSAG 1989 trifft die Behörde die Obliegenheit, jene Rechtslage anzuwenden, die zu dem Zeitpunkt galt, zu dem der die Beitragspflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht worden war(Hinweis E 6. August 1998, 97/07/0174). Die als Grundlage für eine solche rechtliche Beurteilung dienenden fachlichen Bewertungen müssen daher ebenfalls auf den technischen Standard des jeweiligen Beurteilungszeitraumes (des damaligen Standes der Technik) abgestellt werden (Hinweis E 25. November 1999, 98/07/0190).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070025.X01

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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