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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage der Konsensfähigkeit des Baus stellt in einem Verfahren gemäß § 41 Abs. 3 Stmk BauG 1995 keine Vorfrage dar, weil es im Falle einer bewilligungspflichtigen baulichen Anlage gemäß der Judikatur des VwGH zum Begriff der "vorschriftswidrigen baulichen Anlage" (vgl. das Erkenntnis vom 23. Mai 2001, Zl. 98/06/0177) allein auf die Existenz einer Baubewilligung ankommt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060062.X01Im RIS seit
05.05.2003