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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Weder das Fehlen einer Gliederung in Befund und Gutachten eines Gutachtens noch das Fehlen von Hinweisen auf die Grundlagen der vertretenen Fachmeinung oder auf Literaturhinweise nimmt einem Gutachten, das inhaltlich den fachlichen Anforderungen an ein Gutachten entspricht, seinen Aussagewert.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeAnforderung an ein GutachtenVorliegen eines GutachtensGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070025.X08Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015