RS Vwgh 2003/2/24 2003/21/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2003
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §127;
StGB §130;
StGB §15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/21/0219 E 26. Juni 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Aus § 36 Abs. 2 Z. 1 zweiter Fall FrG 1997 ist abzuleiten, dass trotz einer teilbedingten Strafnachsicht durch ein Gericht die Annahme gerechtfertigt sein kann, dass der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003210006.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten