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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der AntragstellerinRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung zweier Verordnungen des Bürgermeisters der Gemeinde Rabensburg jeweils vom 01.12.04, womit gemäß §76b StVO bestimmte Straßenstellen zu einer Wohnstraße erklärt wurden, sowie einer Verordnung des Bezirkshauptmannes von Mistelbach vom 14.12.04 über ein Fahrverbot mangels Legitimation.
Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die bekämpften Verordnungen von ihrem Zweck und Inhalt her keinesfalls die Antragstellerin als "Konzessionärin und Mitinhaberin der öffentlichen Apotheke ..." zur Normadressatin haben und darum auch nicht in ihre so gestaltete Rechtssphäre iSd Art139 Abs1 letzter Satz B-VG unmittelbar eingreifen können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Straßenpolizei, Fahrverbot, Wohnstraße, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:V41.2005Dokumentnummer
JFR_09949394_05V00041_01