Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Rechtssatz
Wesentliche Betriebsgrundlagen eines Handelsbetriebes sind der Standort und das Warenlager, wobei dies für den Standort nur dann gilt, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb zur Deckung des örtlichen Bedarfs handelt, und das Warenlager nicht aus Ladenhütern, beschädigten oder sonst schwer verkäuflichen Waren besteht (Hinweis Doralt, EStG, 4. Auflage, § 24 Tz 34 und 36).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140151.X05Im RIS seit
26.06.2003