RS Vwgh 2003/2/25 98/14/0151

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Rechtssatz

Wesentliche Betriebsgrundlagen eines Handelsbetriebes sind der Standort und das Warenlager, wobei dies für den Standort nur dann gilt, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb zur Deckung des örtlichen Bedarfs handelt, und das Warenlager nicht aus Ladenhütern, beschädigten oder sonst schwer verkäuflichen Waren besteht (Hinweis Doralt, EStG, 4. Auflage, § 24 Tz 34 und 36).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140151.X05

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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