RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0340

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0105 E 30. Juli 2002 RS 2 (hier ohne Klammerausdruck am Schluss)

Stammrechtssatz

Der Besteuerung ist nicht ein fiktiver, sondern der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zu Grunde zu legen (Hinweis E 19.10.1999, 94/14/0048). (Hier: Die Annahme einer laufenden Gehaltszahlung stellt einen fiktiven Sachverhalt dar.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140340.X02

Im RIS seit

18.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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