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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §54;Rechtssatz
Der Umstand, ob bei einer Überprüfung (anlässlich eines Lokalaugenscheins) dem Organ exakt bewusst war, ob die Überprüfung für ein wasserrechtliches Verfahren, für ein Verfahren nach Abfallwirtschaftsgesetz oder nach dem Forstgesetz erfolge, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Entscheidend ist, welchen Sachverhalt das Organ anlässlich der Überprüfung festgestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100188.X02Im RIS seit
05.05.2003