RS Vwgh 2003/2/25 2002/10/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §54;

Rechtssatz

Der Umstand, ob bei einer Überprüfung (anlässlich eines Lokalaugenscheins) dem Organ exakt bewusst war, ob die Überprüfung für ein wasserrechtliches Verfahren, für ein Verfahren nach Abfallwirtschaftsgesetz oder nach dem Forstgesetz erfolge, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Entscheidend ist, welchen Sachverhalt das Organ anlässlich der Überprüfung festgestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100188.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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