Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §12;Rechtssatz
Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Betrag von 350.000 S als Obergrenze für die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung von Anschaffungskosten eines PKW angesehen hat. Im Beschwerdefall kann auch nicht der Auffassung entgegengetreten werden, dass sich diese Angemessenheitsgrenze nicht durch die Kosten einer Klimaanlage und eines Sperrdifferenzials erhöht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140323.X01Im RIS seit
05.05.2003