Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/11/0401 E 22. Jänner 2002 RS 1Stammrechtssatz
Im Rahmen der Wertung gemäß § 7 Abs. 5 FSG 1997 kann ein Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, von Bedeutung sein, weil in jenen Ausnahmefällen, in denen nachträglich ein einwandfreier Nachweis gelingt, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, auf eine die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit rechtfertigende Sinnesart nicht geschlossen werden muss (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 14. März 2000, Zl. 99/11/0075, und vom 24. Oktober 2000, Zl. 99/11/0376).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003110029.X03Im RIS seit
05.05.2003