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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen, sollen sie steuerliche Anerkennung finden, müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen Inhalt haben und wie unter Fremden abgeschlossen sein (Hinweis E 26. Jänner 1999, 98/14/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140323.X02Im RIS seit
05.05.2003