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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GTG 1994 §60;Rechtssatz
Wie der Gliederung des GTG 1994 und den Gesetzesmaterialien (insbesondere den Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP, auf der der Initiativantrag (732/A) zum GTG beruht (siehe den Bericht des Gesundheitsausschusses 1730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP)) zu entnehmen ist, regeln die §§ 60 und 61 GTG 1994, wie die Behörde vorzugehen hat, wenn NACHTRÄGLICH bekannt wird, dass ein bereits zum Inverkehrbringen genehmigtes Erzeugnis ein Risiko für die Sicherheit darstellen könnte.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001110254.X02Im RIS seit
29.04.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008