RS Vwgh 2003/2/25 2001/11/0254

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2003
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/07 Schadenersatz Haftpflicht
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Norm

GTG 1994 §60;
GTG 1994 §61;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie der Gliederung des GTG 1994 und den Gesetzesmaterialien (insbesondere den Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP, auf der der Initiativantrag (732/A) zum GTG beruht (siehe den Bericht des Gesundheitsausschusses 1730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP)) zu entnehmen ist, regeln die §§ 60 und 61 GTG 1994, wie die Behörde vorzugehen hat, wenn NACHTRÄGLICH bekannt wird, dass ein bereits zum Inverkehrbringen genehmigtes Erzeugnis ein Risiko für die Sicherheit darstellen könnte.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001110254.X02

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten