RS Vwgh 2003/2/25 97/14/0164

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Entscheidungen nur den in einem mängelfreien Verfahren ermittelten Sachverhalt, keineswegs jedoch ein fiktives Geschehen zugrunde zu legen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140164.X02

Im RIS seit

18.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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