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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/17/0280 E 26. Februar 2003Rechtssatz
Eine Vorschrift wie § 13 Abs. 3 AVG idF BGBl. I Nr. 158/1998, die die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem bestimmten Rechtsmitteltypus (Vorstellung) entsprechende eindeutige Prozesserklärung im Wege der Verbesserung nachträglich zu einer Erklärung eines anderen Typus (Berufung) werden könnte.
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170279.X03Im RIS seit
16.05.2003Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010