RS Vwgh 2003/2/26 2000/03/0035

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Veröffentlicht am 26.02.2003
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DE-22 Zivilprozess Deutschland
49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken

Norm

RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3;
ZPO-D §181;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in vergleichbaren Fällen, in denen bei Zustellungen in Deutschland die Ortsabwesenheit eingewendet wurde, unter Bedachtnahme auf die deutsche Rechtslage ausgeführt hat, ist es als ein grundlegendes Erfordernis einer Ersatzzustellung anzusehen, dass der Zustellungsempfänger am Zustellort eine "Wohnung" hat, die er tatsächlich bewohnt, wobei eine vorübergehende Abwesenheit (etwa Urlaub oder kurzer Krankenhausaufenthalt oder Ähnliches) unerheblich ist, somit die Rechswirksamkeit der Zustellung nicht hindert (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. März 1998, Zl. 96/03/0030, mit weiterem Nachweis). Demgegenüber ist eine Abwesenheit des Zustellungsempfängers für längere Zeit beachtlich und ist in einem solchen Fall eine an die Wohnung anknüpfende Ersatzzustellung unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000030035.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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