RS Vwgh 2003/2/26 2002/17/0350

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Veröffentlicht am 26.02.2003
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Index

L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkgebührenG Stmk §1 Abs3;
ParkgebührenG Stmk §2;
ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;
ParkgebührenG Stmk §6 Abs2;
StVO 1960;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0208 E 24. September 2003

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof vermag in einer Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung wegen eines danach unter Strafe stehenden Verhaltens und in einer weiteren Bestrafung nach dem Parkgebührengesetz wegen der Nichtentrichtung von Parkgebühren keine unzulässige Doppelbestrafung zu erkennen, wurden doch in einem solchen Fall zwei voneinander unabhängige Strafnormen mit unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen, die unterschiedliche Rechtsgüter (im Fall des Parkgebührengesetzes das Recht der Gemeinde auf Entrichtung einer Abgabe) schützen, verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170350.X05

Im RIS seit

07.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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