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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 maßgeblich ist, dürfen nur solche negative Wirtschaftsgüter Berücksichtigung finden, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, somit also nicht etwa Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu rechnen ist (Hinweis E 27. September 2000, 96/14/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130095.X01Im RIS seit
05.05.2003