RS Vwgh 2003/2/26 99/03/0102

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Veröffentlicht am 26.02.2003
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Index

L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
LStVwG Stmk 1964 §1;
LStVwG Stmk 1964 §2;
StVO 1960 §98 Abs3;

Rechtssatz

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz wurde den "Straßenerhaltern der R-Straße 'Stichstraße'" gemäß § 98 Abs. 3 StVO 1960 vorgeschrieben, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides die von ihnen angebrachten (näher umschriebenen) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu entfernen. Den dagegen erhobenen Berufungen wurde mit Bescheid der belangten Behörde Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid im Grunde des § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. In dieser Behebung eines Entfernungsauftrages wurde nicht in bindender Weise über den "Anspruch auf Feststellung und Beibehaltung des Charakters der gegenständlichen Stichstraße als öffentliche Verkehrsfläche" abgesprochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999030102.X01

Im RIS seit

16.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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