RS Vwgh 2003/2/26 2002/17/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/17/0280 E 26. Februar 2003

Rechtssatz

Wurde entgegen einer unmissverständlich formulierten Rechtsmittelbelehrung ein anderes, nicht vorgesehenes Rechtsmittel eingebracht, dann ist davon auszugehen, dass kein minderer Grad des Versehens vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170279.X04

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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