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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4;Rechtssatz
Bei der Vorschreibung des Kunstförderungsbeitrages handelt es sich - ungeachtet der Unanwendbarkeit des § 4 BAO - um einen zeitraumbezogenen Anspruch. Der Behörde ist daher nicht entgegen zu treten, wenn sie in Ansehung des 4. Quartals 2001 die Rechtslage vor, in Ansehung des 1. Quartals 2002 jene nach Inkrafttreten des Euro-Umstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 98/2001, in Anwendung gebracht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170194.X01Im RIS seit
11.07.2003Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011