RS Vwgh 2003/2/26 97/13/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303a;

Rechtssatz

Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO hat der Wiederaufnahmewerber nach der im Beschwerdefall maßgeblichen Rechtslage (vor der Einfügung eines § 303a BAO durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/1999) von sich aus in seinem Antrag zu konkretisieren und schlüssig darzulegen (Hinweis E 27. Juni 2001, 99/15/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130081.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten