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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
ParkgebührenG Stmk;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0208 E 24. September 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/17/0076 E 23. Oktober 1985 RS 1(hier Stmk ParkgebührenG anzuwenden)Stammrechtssatz
Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170350.X03Im RIS seit
07.05.2003Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010