RS Vwgh 2003/2/27 2000/09/0158

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/09/0058 E 16. Oktober 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Der subjektive Arbeitskräftemangel eines Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt, stellt für sich allein genommen keinen Milderungsgrund bei der Strafbemessung dar.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090158.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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