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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0064Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen (bzw. Kapitalerträge in Form verdeckter Gewinnausschüttungen) iSd § 8 Abs. 1 KStG sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0107, 0108; E 28. November 2001, 96/13/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150063.X01Im RIS seit
22.05.2003Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012