RS Vwgh 2003/2/27 2002/18/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z7;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/18/0263

Rechtssatz

Da das Aufenthaltsverbot iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 7 FrG 1997 mittlerweile aufgehoben worden ist, kann die Rechtstellung des Fremden auch durch ein stattgebendes Erkenntnis des VwGH über die Beschwerde gegen die Erlassung dieser Maßnahme nicht verbessert werden. In einem solchen Fall ist zufolge nachträglichen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses die Beschwerde in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen(Hinweis E 26. November 2002, 99/18/0119).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002180262.X01

Im RIS seit

06.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten