Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/09/0065 E 27. Februar 2003 2000/09/0057 E 27. Februar 2003Rechtssatz
Dass der Beschuldigte nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG ein bestimmtes Vertragsmuster mit dem daraus entnehmbaren Inhalt verwendete und das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu diesem Vertragsmuster eine schriftliche Rechtsansicht äußerte, ist allein nicht entscheidend, weil es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt und die tatsächliche Verwendung des Ausländers ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090058.X04Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
01.07.2011