RS Vwgh 2003/2/27 2000/09/0058

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/09/0065 E 27. Februar 2003 2000/09/0057 E 27. Februar 2003

Rechtssatz

Dass der Beschuldigte nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG ein bestimmtes Vertragsmuster mit dem daraus entnehmbaren Inhalt verwendete und das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu diesem Vertragsmuster eine schriftliche Rechtsansicht äußerte, ist allein nicht entscheidend, weil es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt und die tatsächliche Verwendung des Ausländers ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090058.X04

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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