Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Der in § 4 Abs. 2 Sachbezugs-VO geforderte Nachweis erfordert eine konkrete Behauptung betreffend die Anzahl der für Fahrtstrecken iSd § 4 Abs. 1 Sachbezugs-VO zurückgelegten Kilometer und die Beibringung geeigneter Beweismittel. Eine "Quasi-Beweislastumkehr" lässt sich dem Gesetz zwar nicht entnehmen, allerdings ist im Hinblick auf die besondere Nähe der Arbeitgeberin zum Sachverhalt von einer erhöhten Mitwirkungspflicht der Partei auszugehen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz 9 zu § 115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150193.X02Im RIS seit
23.05.2003