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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die belBeh hat in einem Verfahren betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes iSd § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 2 und Z 7 FrG 1997 mit dem ohne weitere Begründung getroffenen Hinweis, die Erstbehörde habe bei der Interessenabwägung gemäß § 37 FrG 1997 richtigerweise festgestellt, dass die nachteiligen Folgen einer Abstandnahme von der Erlassung des Aufenthaltsverbotes schwerer wögen als die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die persönliche Lebenssituation des Fremden, ihrer Begründungspflicht (vgl. § 67 iVm § 58 Abs. 2, § 60 AVG) nicht entsprochen. Dieser Begründungsmangel hindert eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000180040.X02Im RIS seit
05.05.2003