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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Die den angefochtenen Bescheid tragende Annahme der belangten Behörde, schon die bloße Tatsache des Besitzes zweier Schnellfeuerwaffen und eines "schießenden Kugelschreibers" rechtfertige ohne Auseinandersetzung mit den übrigen Einzelheiten des Falles die Verhängung eines Waffenverbotes, steht mit der im vorliegenden E näher zitierten Judikatur des VwGH nicht im Einklang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001200213.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
12.12.2012