RS Vwgh 2003/2/27 2001/20/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die den angefochtenen Bescheid tragende Annahme der belangten Behörde, schon die bloße Tatsache des Besitzes zweier Schnellfeuerwaffen und eines "schießenden Kugelschreibers" rechtfertige ohne Auseinandersetzung mit den übrigen Einzelheiten des Falles die Verhängung eines Waffenverbotes, steht mit der im vorliegenden E näher zitierten Judikatur des VwGH nicht im Einklang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200213.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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