RS Vwgh 2003/2/27 2003/15/0010

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82 Abs1;

Rechtssatz

Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 Finanzstrafgesetz für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen. Die Feststellungen, ob jemand das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist dem weiteren Verfahren vorbehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003150010.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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