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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0064Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0053 E 27. Februar 2002 RS 6Stammrechtssatz
Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein solches Nahestehen (Hinweis E 3.8.2000, 96/15/0159, 0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150063.X02Im RIS seit
22.05.2003Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012