RS Vwgh 2003/2/27 99/15/0063

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Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0053 E 27. Februar 2002 RS 6

Stammrechtssatz

Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein solches Nahestehen (Hinweis E 3.8.2000, 96/15/0159, 0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150063.X02

Im RIS seit

22.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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