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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs11;Rechtssatz
Die Erteilung von Entsendebewilligungen für die in § 18 Abs. 11 AuslBG inhaltlich umschriebenen Betriebsentsendungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Ob eine Betriebsentsendung im Sinne dieser Gesetzesstelle vorliegt, ist nach der alle Wirtschaftstätigkeiten umfassenden Systematik ÖNACE zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002090116.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013