RS Vwgh 2003/2/27 2002/09/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/12/0162 E 25. April 2003

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme kommt es nicht darauf an, dass eine Partei auf die Durchführung eines amtswegigen Wiederaufnahmeverfahrens vertraut (Hinweis E vom 18. Jänner 1965, Zl. 1648/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002090080.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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