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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/03/0275 E 20. Mai 1992 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Der Antragsteller hat iSd § 45 Abs 2 StVO ein "erhebliches wirtschaftliches Interesse", also ein solches, das über das Interesse, welches grundsätzlich mit jeder Transportleistung verbunden ist, nachzuweisen, bloße Behauptungen allein reichen nicht aus (Hinweis E 20.9.1989, 88/03/0018). Besteht eine rollende Landstraße, so ist es nicht unsachlich, im Falle einer Durchbrechung des Wochenendfahrverbotes die Ausnahme nur zum nächstgelegenen Terminal zu erteilen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000020324.X02Im RIS seit
05.05.2003