RS Vwgh 2003/3/6 2002/05/1160

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Veröffentlicht am 06.03.2003
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L85004 Straßen Oberösterreich
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LStG OÖ 1991 §15 Abs1;
StVO 1960 §44 Abs1;

Rechtssatz

Aus der im § 15 Abs. 1 Oö. LStG ausgesprochenen Verpflichtung des Projektwerbers, die erforderlichen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung zu veranlassen, ist keine Rechtsgrundlage dafür ableitbar, dass die Straßenbaubehörde Verordnungen nach der StVO erlässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002051160.X02

Im RIS seit

11.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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