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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
RPG Vlbg 1996 §41;Rechtssatz
Ein Umlegungsverfahren, wie es in den §§ 41 ff Vorarlberger Raumplanungsgesetz geregelt ist, hat die "Neuordnung" der Eigentumsverhältnisse in einem bestimmten Gebiet zum Gegenstand und betrifft so die Eigentumsverhältnisse an den in das Verfahren einbezogenen Grundstücken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998060017.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008