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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/21/0228 E 14. September 2000 RS 1(hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Die maßgeblichen Bestimmungen sowohl des FrG als auch des AsylG bieten keine Grundlage dafür, Fragen der Vollstreckbarkeit des Aufenthaltsverbotsbescheides in das Titelverfahren zu verlagern. Die Frage der Zulässigkeit bzw Möglichkeit der Abschiebung stellt keine Vorfrage (iSd § 38 AVG) für die Entscheidung über die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes dar, weil deren Beantwortung für diese Entscheidung keine notwendige Grundlage bildet (mit ausführlicher Begründung durch Hinweis auf § 107 Abs 1 Z 1 FrG 1997).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002180123.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009