RS Vwgh 2003/3/18 99/21/0221

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Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z2;
StVO 1960 §5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass in einem Verfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes iSd § 36 Abs 1 iVm § 36 Abs 2 z 2 FrG 1997, wenn seit Begehung der dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen des § 5 StVO 1960 ein Zeitraum von jedenfalls mehr als drei Jahren lag, die den Bestrafungen des Fremden zu Grunde liegenden Verwaltungsstraftaten nicht mehr ohne weiteres als taugliche Grundlage für die auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bezogene Gefährdungsprognose herangezogen werden können (Hinweis E 5. Oktober 2000, 98/21/0400).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999210221.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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