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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass in einem Verfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes iSd § 36 Abs 1 iVm § 36 Abs 2 z 2 FrG 1997, wenn seit Begehung der dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen des § 5 StVO 1960 ein Zeitraum von jedenfalls mehr als drei Jahren lag, die den Bestrafungen des Fremden zu Grunde liegenden Verwaltungsstraftaten nicht mehr ohne weiteres als taugliche Grundlage für die auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bezogene Gefährdungsprognose herangezogen werden können (Hinweis E 5. Oktober 2000, 98/21/0400).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999210221.X01Im RIS seit
05.05.2003