RS Vwgh 2003/3/18 2002/11/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs3 Z3 idF 2002/I/065;

Rechtssatz

Wie die demonstrative Aufzählung in § 7 Abs. 3 Z. 3 FSG 1997 erkennen lässt, setzt die Einschätzung von Straßenverläufen oder Kurven als unübersichtlich Feststellungen ua zu den Sichtverhältnissen voraus. Eine bloß stereotyp wiederholte Bezeichnung eines Straßenstücks oder einer Kurve als unübersichtlich kann solche Feststellungen nicht ersetzen (Hinweis E 30. Mai 2001, 99/11/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110216.X01

Im RIS seit

13.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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