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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z3 idF 2002/I/065;Rechtssatz
Wie die demonstrative Aufzählung in § 7 Abs. 3 Z. 3 FSG 1997 erkennen lässt, setzt die Einschätzung von Straßenverläufen oder Kurven als unübersichtlich Feststellungen ua zu den Sichtverhältnissen voraus. Eine bloß stereotyp wiederholte Bezeichnung eines Straßenstücks oder einer Kurve als unübersichtlich kann solche Feststellungen nicht ersetzen (Hinweis E 30. Mai 2001, 99/11/0221).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110216.X01Im RIS seit
13.05.2003