Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Rechtssatz
Neben bereits existierenden freien oder in absehbarer Zeit frei werdenden Arbeitsplätzen kommt als Verweisungsarbeitsplatz aber auch ein solcher in Betracht, welcher seitens der Dienstbehörde durch Umgestaltung bestehender Geschäftseinteilungen von Dienststellen in absehbarer Zeit zu schaffen beabsichtigt ist (vgl. demgegenüber zum Fehlen einer Verpflichtung der Dienstbehörde, solche Arbeitsplätze zur Vermeidung einer von Beamten nicht gewünschten Ruhestandsversetzung einzurichten, das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 2001/12/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120338.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011